Mit mehr Service und Extras zu Deinem Führerschein

Nutze unsere umfangreichen Serviceleistungen rund um Deine Mobilität.

Fahrerlaubnis – Begleitetes Fahren mit 17

Auffrischung Deines Führerscheins

Ausländischen Führerschein umschreiben

Serviceleistungen für Deine Mobilität

Neben dem Führschein für Auto und Zweirad profitierst Du bei uns von kompetenter und umfangreicher Beratung und begleitender Unterstützung in diesen Bereichen:

Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17“ 

Es gibt die Möglichkeit, dass Du den Führerschein der Klassen B und BE (PKW) bereits mit 17 Jahren machst. Du darfst das Auto bis zu deinem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung aufgeführten Person fahren.  
Gerne beraten und unterstützen wir Dich bei der Beantragung dieser speziellen Fahrerlaubnis und übernehmen Deine Fahrausbildung.
Weitere Fragen zum Ablauf, welche Bedingungen die Begleitperson erfüllen muss und wie es weitergeht, wenn Du 18 Jahre geworden bist, beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch.

Auffrischung Führerschein

Auffrischung Führerschein ist notwendig und sinnvoll wenn:

  • Du schon lange nicht mehr Auto gefahren bist
  • Du Dich in bestimmten Situationen unsicher fühlst
  • Du das Gefühl hast, dass Du einfach noch ein paar Fahrstunden zu deiner Sicherheit brauchst

 

In unseren professionellen Auffrischungskursen trainieren unsere erfahrenen Fahrlehrer mit Dir sicheres und umsichtiges Fahren im Rahmen individueller Fahrstunden.

Mit diesem auf Dich abgestimmten Training wirst Du Dich wieder sicher  und bereit für Deine Fahrten fühlen. Das selbständige Fahren macht Dir wieder viel Spaß und Freude.

Ausländischen Führerschein umschreiben

Die Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen brauchst Du:

  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
  • Amtliche Übersetzung des Führerscheines
  • Nachweis über „Erste-Hilfe-Kurs“ und aktuellen Sehtest
  • biometrisches Lichtbild